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Schnittstellen
Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme
Ab 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an. Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um die Abnahme der oBDS-Schnittstelle:
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Neue Version des oBDS
Am 1.10.2024 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.3 für den Onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält vier kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:
- Änderung der Annotation in der Diagnosesicherung für die Diagnose
- Änderung des Elements ‚Bezeichnung‘ im Element ‚Absender‘ von Datentyp ‚A‘ auf ‚B‘
- Pathologie: Erweiterung des Elements ‚Diagnosesicherung‘ um die Ausprägungen ‚7.1‘-‚7.3‘ und ‚8‘ (§65c 2023/63/c1)
- Modul_DKKR: Erweiterung des Elements ‚Einwilligung‘ um die Ausprägungen ‚6‘ und ‚7‘
Die neue oBDs-Version 3.0.5 kann das KR-LSA aller Voraussicht nach ab 01.03.2026 entgegennehmen.
2.x.x Versionen sind ausgelaufen
Bitte beachten, dass alle 2.x.x Versionen zum 30.06.2024 aufgekündigt wurden und nicht mehr entgegengenommen werden.
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