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Meldewege
Unsere Meldewege
Das am 05. Dezember 2024 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach § 10 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.
Mit der Novellierung des Krebsregistergesetzes zum Ende des Jahres 2024 wurde der elektronische Meldeweg verpflichtend.
Meldungen können über zwei Wege elektronisch an uns übermittelt werden: Online-Erfassung der Meldeinhalte über unser webbasiertes Meldeportal oder das Hochladen von elektronisch strukturierte Meldungen (XML-Dateien) auf unser Datenannahmeportal.
Die Wahl des Meldeweges ist abhängig von den technischen Voraussetzungen in Ihrer Einrichtung.
Übermittlung von XML-Dateien: Wenn Ihr Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) über eine XML-Schnittstelle verfügt, die mindestens oBDS 3.0.0 entspricht, laden Sie diese XML-Dateien bitte über das Datenannahmeportal hoch.
Eine Liste der abgenommenen Schnittstellen finden Sie hier
Online-Erfassung über das Meldeportal: Wenn Ihre Dokumentationssystem nicht über eine entsprechende Schnittstelle zur Meldung an das Krebsregister verfügt, nutzen Sie bitte unser Meldeportal zur Eingabe Ihrer Meldungen.
Daten- annahme- portal
Übermittlung von Meldungsdateien
Meldeportal
Bei Fragen zu den Meldewegen oder zur Anmeldung für das Datenannahme- bzw. Meldeportal, wenden Sie sich bitte an die Melderbetreuung.