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Meldewege
Unsere Meldewege
Das am 05. Dezember 2024 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach § 10 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.
Mit der Novellierung des Krebsregistergesetzes zum Ende des Jahres 2024 wurde der elektronische Meldeweg verpflichtend.
Meldungen können über zwei Wege elektronisch an uns übermittelt werden: Online-Erfassung der Meldeinhalte über unser webbasiertes Meldeportal oder das Hochladen von elektronisch strukturierte Meldungen (XML-Dateien) auf unser Datenannahmeportal.
Die Wahl des Meldeweges ist abhängig von den technischen Voraussetzungen in Ihrer Einrichtung.
Übermittlung von XML-Dateien: Wenn Ihr Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) über eine XML-Schnittstelle verfügt, die mindestens oBDS 3.0.0 entspricht, laden Sie diese XML-Dateien bitte über das Datenannahmeportal hoch.
Eine Liste der abgenommenen Schnittstellen finden Sie hier
Online-Erfassung über das Meldeportal: Wenn Ihre Dokumentationssystem nicht über eine entsprechende Schnittstelle zur Meldung an das Krebsregister verfügt, nutzen Sie bitte unser Meldeportal zur Eingabe Ihrer Meldungen.
Bei Fragen zu den Meldewegen oder zur Anmeldung für das Datenannahme- bzw. Meldeportal, wenden Sie sich bitte an die Melderbetreuung.