Unsere Meldewege

Das am 05. Dezember 2024 in Kraft getretene Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt (KRG LSA) sieht nach   § 10 Abs. 3 eine elektronische Datenübermittlung vor.

Mit der Novellierung des Krebsregistergesetzes zum Ende des Jahres 2024 wurde der elektronische Meldeweg verpflichtend.

Meldungen können über zwei Wege elektronisch an uns übermittelt werden: Online-Erfassung der Meldeinhalte über unser webbasiertes Meldeportal oder das Hochladen von elektronisch strukturierte Meldungen (XML-Dateien) auf unser Datenannahmeportal. 

Die Wahl des Meldeweges ist abhängig von den technischen Voraussetzungen in Ihrer Einrichtung.

Übermittlung von XML-Dateien: Wenn Ihr Dokumentationssystem (z.B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) über eine XML-Schnittstelle verfügt, die mindestens oBDS 3.0.0 entspricht, laden Sie diese XML-Dateien bitte über das Datenannahmeportal hoch.

Eine Liste der abgenommenen Schnittstellen finden Sie hier

Online-Erfassung über das Meldeportal: Wenn Ihre Dokumentationssystem nicht über eine entsprechende Schnittstelle zur Meldung an das Krebsregister verfügt, nutzen Sie bitte unser Meldeportal zur Eingabe Ihrer Meldungen.

Daten- annahme- portal

Übermittlung von Meldungsdateien

Meldeportal

Elektronische Eingabe der Meldungen

Anleitung

FAQ Meldeportal

Bei Fragen zu den Meldewegen oder zur Anmeldung für das Datenannahme- bzw. Meldeportal, wenden Sie sich bitte an die Melderbetreuung.