FAQ für Betroffene

Welchen Sinn hat die Krebsregistrierung und was nützt sie mir als Patient*in?

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) beträgt das Risiko im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken bei Frauen 42,6% und bei Männern 47,5%. In den letzten Jahren haben sich nicht nur die Überlebenschancen, sondern auch die Lebensqualität bei Krebserkrankungen deutlich verbessert. Um die Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen weiter entscheidend verbessern zu können, ist eine flächendeckende, vollständige und vollzählige Krebsregistrierung umso wichtiger.

Ihre Daten werden registriert, ausgewertet und für Forschung ,Politik und Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt. 

Nur so gelingt es in Früherkennung, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten einer Krebserkrankung weiter voran zu kommen.

Welche Krankheiten werden dem Krebsregister gemeldet?

Laut Krebsregistergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind bösartige Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie gutartige Tumoren des zentralen Nervensystems meldepflichtige Erkrankungen. Eine Liste dazu finden Sie hier.

Was wird mit meinen Daten im Krebsregister gemacht?

Die gesammelten Daten werden dazu verwendet, die Häufigkeit und Entwicklung bösartiger Krebserkrankungen, dessen Frühstadien und bestimmter gutartiger Tumoren in Sachsen-Anhalt, aber auch in ganz Deutschland zu analysieren.

Es werden Untersuchungen durchgeführt, die der Qualitätssicherung von Therapien dienen und so langfristig eine Verbesserung der Versorgung von Krebskranken in Sachsen-Anhalt unterstützen.

Außerdem werden die Daten für Forschungsvorhaben zu den Ursachen, dem Verlauf und zur Prognose von Krebserkrankungen verwendet.

Was bedeutet Meldepflicht?

Meldepflicht bedeutet, dass alle Ärzt*innen und Zahnärzt*innen in Sachsen-Anhalt nach dem Gesetz verpflichtet sind Krebserkrankungen an das Krebsregister Sachsen-Anhalt zu melden. Dies gilt, wenn sie an der Diagnose, der Therapie oder der Nachsorge eines*r Krebserkrankten beteiligt sind. 

Kann ich der Meldung meiner Ärztin bzw. meines Arztes widersprechen?

Gemäß § 12 des Krebsregistergesetzes Sachsen-Anhalt darf der Meldung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes jederzeit widersprochen werden. Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Widerspruchsrecht

Kann ich vom Krebsregister Beratung zu meiner Erkrankung erhalten?

Das Krebsregister kann keine ärztliche Beratung durchführen. Dazu muss sich jede*r Patient*in an seine*n behandelnden Arzt*Ärztin wenden.

Sie als Betroffener oder Betroffene haben aber jederzeit ein Recht auf Auskunft zu den bei uns gespeicherten Daten.

Das bedeutet, Sie können jederzeit erfragen, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person im Krebsregister Sachsen-Anhalt vorhanden sind.

Dazu wenden Sie sich schriftlich an:

Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
E-Mail: mail@kr-lsa.de