Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben eine neue Meldevergütung vereinbart, die ab 01.02.2024 in Kraft tritt.
Die Vergütungserhöhung bezieht sich auf das Leistungsdatum ab 01.02.2024.
| Meldeanlass | Ab 01.02.2024 |
| Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 19,50 Euro |
| Meldung von Verlaufsdaten | 9,00 Euro |
| Meldung von Therapiebeginn- und Therapieabschlussdaten | je 9,00 Euro |
| Meldung eines histologischen/labortechnischen/zytologischen Befundes | 4,50 Euro |
| Meldung zu nicht-melanotischem Hautkrebs (Verordnung KRG LSA) | einmalig 5,50 Euro * |
* Bei Basalzellkarzinomen nur die erste Diagnose.
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